ist keine Prüfung erforderlich

 

Es sind jedoch folgende Punke zu beachten:

Die statischen Unterlagen müssen erstellt werden.

Zusammen mit der Baubeginnsanzeige muss eine Bestätigung eines nachweisberechtigten Tragwerkplaners vorgelegt werden. In dieser bestätigt er, dass die statischen Unterlagen erstellt wurden.

 

 

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