Die statischen Unterlagen müssen durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden. Die Beauftragung erfolgt im Auftrag des Bauherrn.
Zusammen mit der Baubeginnsanzeige muss eine Bescheinigung des Prüfsachverständigen vorgelegt werden.
Die statischen Unterlagen müssen durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden. Die Beauftragung erfolgt im Auftrag des Bauherrn.
Zusammen mit der Baubeginnsanzeige muss eine Bescheinigung des Prüfsachverständigen vorgelegt werden.