JA
Der Kriterienkatalog ist vom verantwortlichen Tragwerksplan auszufüllen (Hinweis Art. 79 BayBO). Ist ihr Bauvorhaben ein Sonderbau? bitte hier klicken
NEIN
Die statischen Unterlagen müssen erstellt werden.
Zusammen mit der Baubeginnsanzeige muss eine Bestätigung eines nachweisberechtigten Tragwerkplaners vorgelegt werden. In dieser bestätigt er, dass die statischen Unterlagen erstellt wurden und dass eine Prüfung der Unterlagen nicht erforderlich ist.